Prüfstandard

Kennzeichnungen erklären Nachweise, sie garantieren keinen Kauf.

Die Prüfung beschreibt, welche Händlerangaben kontrolliert wurden. Sie ist vom Produktranking getrennt und ersetzt nicht die eigene Prüfung von Zahlung, Lieferung und Garantie.

Grundregel

Nachweis vor Kennzeichnung

01

Unternehmensidentität

Öffentlicher Name, Domain, Kontakt und Region müssen zusammenpassen.

  • Kontrolle der Unternehmensdomain
  • Nachvollziehbare Kontaktdaten
  • Einheitliche öffentliche Identität

02

Verkaufsbeziehung

Offizieller Shop, Distributor und Wiederverkäufer benötigen unterschiedliche Nachweise.

  • Markeneigene Domain oder Shop
  • Veröffentlichte Vertriebsbeziehung
  • Hinweis auf unabhängigen Wiederverkauf

03

Laufende Datenqualität

Veraltete oder widersprüchliche Kerndaten lösen eine erneute Prüfung aus.

  • Funktionierende Produkt- und Richtlinienlinks
  • Sichtbare Versand- und Garantiebedingungen
  • Korrekturverlauf und Prüfdatum

Prüfung ist keine Empfehlung

Eine Kennzeichnung garantiert weder Lagerbestand, Lieferung, Produktzustand, Erstattung noch künftigen Service. Bezahlte Services kaufen kein Prüfergebnis.

Antrag

Geschäftsnachweise zur Prüfung einreichen.

Der Antrag wird als Prüfvorgang gespeichert. Er erzeugt keine öffentliche Kennzeichnung und ändert indexierte Nachweise nicht automatisch.